Service / Allgemeine Informationen   für Patienten und Angehörige

Was ist eine ambulante neurologische Reha und welche Vorteile bietet sie ?

Die ambulante/teilstationäre Rehabilitation bietet den Vorteil, dass die Patienten in ihrer gewohnten Alltagsumgebung verbleiben können, dabei aber nicht auf eine intensive, individuelle und interdisziplinäre sowie fachärztlich geleitete Rehabilitationsbehandlung verzichten müssen.

Vorteile einer ambulanten/teilstationären Rehabilitation:

  • Verbleib des Rehabilitanden im gewohnten sozialen, häuslich-familiären Umfeld
  • Individuell abgestimmte, maßgeschneiderte Therapiekonzepte
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre geübten Fähigkeiten täglich in Ihrer gewohnten Umgebung zu testen und neu Erlerntes in Ihren Alltag zu übernehmen
  • Familienangehörige und Freunde können in die Therapien mit eingebunden werden
  • Nachsorgeprogramme nach der Reha können oft in derselben Therapieeinrichtung durchgeführt werden
  • Medizinisch berufsbegleitende Reha-Konzepte können arbeitsplatznah umgesetzt werden
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Integrationsdiensten

Wer hat Anspruch auf eine Rehabilitation/ Gesetzliche Bestimmungen

Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ist die Rehabilitation Pflichtleistung der gesetzlichen Sozialversicherungen. Nach §4 Sozialgesetzbuch I hat grundsätzlich jeder, der sozialversichert ist, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. So haben Sie einen Anspruch auf Rehabilitation, wenn Sie als Folge einer akuten oder chronischen neurologischen Erkrankung  Einschränkungen haben oder aber durch Ihre Krankheit die Arbeitsfähigkeit oder Ihr eigenständiges Leben in der Gesellschaft gefährdet oder gemindert sind.

Welche Krankheitsbilder werden in der ambulanten/teilstationären neurologischen Reha behandelt ?

  • Schlaganfall / Hirnblutung
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Erkrankungen der Wirbelsäule (z.B. Bandscheibenvorfall, Querschnittssyndrom)
  • Neuropathien (z.B. Polyneuropathie)
  • Gehirn- und Rückenmarkstumore
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson (oder andere neurodegenerative Erkrankungen)
  • Operationen an Gehirn oder Rückenmark (z.B. Tumoren)
  • Entzündliche Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems (z.B. Hirnhaut- und Hirnentzündung, Guillain-Barré-Syndrom)
  • Chronische Schmerzzustände

Wann kann eine ambulante Reha beantragt werden?

  1. Eine ambulante Reha kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation, als  Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) vom Krankenhausarzt verordnet werden.
  2. Eine ambulante Reha kann nach einer stationären neurologischen Rehabilitation vom Arzt oder Sozialdienst bei der jeweiligen Versicherung oder Kasse beantragt werden.
  3. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt (z.B. der Hausarzt oder Neurologe) eine ambulante Reha beantragen.
  4. Auch als sogenannte Intervallbehandlung kann eine ambulante Reha beantragt werden, wenn etwa eine Verschlechterung des Gesundheitszustands droht oder sich neue Rehabilitationsziele ergeben, z.B. eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder eine Rückkehr vom Pflegeheim in die eigene Wohnung.

Die ambulante Reha kann auf Antrag von folgenden Kostenträgern genehmigt werden:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Rentenversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Berufsgenossenschaften
  • Private Krankenkassen
  • Bundes- und Landesbeihilfe
  • Beihilfe der Polizei und Bundeswehr

Behandlungsangebote in einer ambulanten Neurorehabilitation

Grundsätzlich werden alle ambulanten neurologischen Reha-Einrichtungen von Fachärzten der Neurologie/Neurochirurgie mit der Zusatzqualifikation Rehabilitationswesen geleitet.

Das interdisziplinäre Behandlungsteam besteht aus ineurologisch erfahrenen Therapeuten/-innen der Physiotherapie , Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Physikalischen Therapie. Das multiprofessionelle Team wird durch Sozialarbeiter und Ernährungsberater komplettiert.

Das Rehateam behandelt die neurologischen Krankheitsfolgen, zum Beispiel die Funktionsstörungen (Lähmungen, Sprachstörung, Aufmerksamkeitsstörung) darüber hinaus aber auch zum Beispiel Ihre Mobilität (sicherer ausdauernder Gang), Ihre Handaktivitäten (Greifen und Arbeiten), Ihre Kommunikationsfähigkeit und steigert Ihre körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände und Ihres Lebensumfeldes. Ambulante Reha behandelt dort, wo Sie als Patient die Hilfe benötigen, wohnort- und arbeitsortnah.


Sie haben noch Fragen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation?

Gerne geben wir Ihnen unter info@bv-anr.de auch persönlich zu allen Fragen rund um die ambulante neurologische Rehabilitation Auskunft,

Informationen für Patienten und Angehörige als PDF-Datei zum Download

Flyer BV ANR

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen