Der BV ANR e.V.

Der Gesetzgeber und die Rehabilitationsträger fordern in den letzten Jahren den Auf- und Ausbau ambulanter / tagesklinischer neurologischer Rehabilitationsangebote, um dem Anspruch der Patienten nach psychosozialer Teilhabe gerecht zu werden.

Das Sozialgesetzbuch IX vom Juli 2001 fordert dezidiert wohnortnahe Rehabilitation zur psychosozialen Reintegration des neurologisch Erkrankten in das berufliche und soziale Umfeld und fördert die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitativen Bemühungen zur Aktivierung des Selbsthilfepotentials.

In den letzten Jahren sind zunehmend, bei weitem noch nicht flächendeckend, Einrichtungen ambulanter / teilstationärer neurologischer Rehabilitation gegründet worden und haben Expertise zur den speziellen Aufgaben der wohnortnahen neurologischen Rehabilitation erarbeitet und veröffentlicht.

In dieser Situation schließen sich die derzeit tätigen ambulanten / teilstationären neurologischen Rehabilitationseinrichtungen zur Gründung eines Bundesverbandes zusammen, um die Kommunikation zwischen den Leistungsträgern und Leistungserbringern zu fördern und um die Konzepte der wohnortnahen neurologischen Rehabilitation, aufbauend auf der im wohnortnahen Bereich zusammengetragenen Expertise, weiterzuentwickeln.


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