Allgemeine Informationen für Fachkollegen

Warum ganztägig ambulante Rehabilitation?

  • Verbleib des Rehabilitanden im gewohnten wohnortnahen, sozialen, häuslich-familiären Umfeld
  • hohe Therapiedichte in multiprofessionell koordinierter Teamarbeit
  • Wiedereingliederung unter therapeutischer Betreuung verkürzt stationäre Maßnahmen
  • belastet nicht das Heilmittel-Budget des niedergelassenen Arztes
  • Familienangehörige und Freunde können in die Therapie mit eingebunden werden
  • Förderung der Selbsthilfefähigkeit im Alltag durch Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und Einbeziehung des Alltags (Familie, Alltagsbelastungen, Arbeitswelt)
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Integrationsdiensten
  • Individuell abgestimmte, maßgeschneiderte Therapiekonzepte
  • Enge Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, Akutkrankenhäusern und stationärer Rehabilitation
  • Medizinisch berufsbegleitende REHA-Konzepte können arbeitsortnah gut umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten vor Ort erleichtert häufig die erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Die Patienten bleiben, abgesehen von der rehabilitativen Betreuung, ambulante Patienten ihrer behandelnden Ärzte.

Voraussetzungen

  • Gesicherte häusliche Versorgung
  • Ausreichende Belastbarkeit über mehrere Stunden
  • Transportfähigkeit

Kostenträger

In der Regel werden die Kosten für eine ganztägig ambulante Rehabilitation von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Kostenträger können auch Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaften sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Der Weg der Patienten zu einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme

  • Eine ambulante Reha kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation, als Anschluss-heilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) vom Krankenhausarzt verordnet werden.
  • Eine ambulante Reha kann nach einer stationären neurologischen Rehabilitation vom Arzt oder Sozialdienst bei der jeweiligen Versicherung oder Kasse beantragt werden.
  • Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt (z.B. der Hausarzt oder Neurologe) eine ambulante Reha beantragen.
  • Auch als sogenannte Intervallbehandlung kann eine ambulante Reha beantragt werden, wenn etwa eine Verschlechterung des Gesundheitszustands droht oder sich neue Rehabilitationsziele ergeben, z.B. eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder eine Rückkehr vom Pflegeheim in die eigene Wohnung.

Alle wichtigen und relevanten Formulare und PDF-Dateien finden Sie in unserem Download-Bereich.

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