Nach dem Sozialgesetzbuch IX vom Juli 2001 haben Menschen mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Rehabilitation.
Der Gesetzgeber fordert den Ausbau ambulanter/teilstationärer neurologischer Rehabilitationsangebote, um dem Anspruch der Patienten nach wohnortnaher psychosozialer Teilhabe gerecht zu werden. In den letzten Jahren sind zunehmend Einrichtungen dieser Art gegründet worden. Bislang gibt es aber bei weitem kein flächendeckendes Angebot. Hierfür setzt sich unser Verband ein.
Der Zusammenschluß unserer Einrichtungen und damit die Gründung unseres Bundesverbandes erfolgte, um die Kommunikation zwischen den Leistungsträgern und Leistungserbringern zu fördern und um die Konzepte der wohnortnahen neurologischen Rehabilitation, aufbauend auf der im wohnortnahen Bereich zusammengetragenen Expertise, weiterzuentwickeln.